Wozu eine Seminar-Versicherung?

Seminare werden immer wichtiger im Berufsleben und auch oft lange im Voraus gebucht. Viele Seminare sind nicht gerade billig, aber was passiert, wenn Sie oder einer der Mitarbeiter im Unternehmen für den das Seminar gebucht wurde kurz vor Beginn des Seminars erkranken oder andere Gründe die Teilnahme verhindern?

Die Veranstalter verlangen dann Stornokosten, die je nach Zeitpunkt der Stornierung fast so hoch sind wie die Preise für das Seminar selbst. Vor diesen Stornokosten und Kosten der Anreise und Übernachtungen, die im Falle einer Nichtteilnahme trotzdem anfallen, können Sie sich oder Ihr Unternehmen schützen.

Wir haben den Markt von Seminarversicherungen geprüft und auf Grundlage der Recherche mit unserem Versicherungspartner ein neues Produkt entwickelt. Dieses können Sie bei SeminarVersicherung24 ganz einfach online abschließen.
Die wichtigsten Ereignisse bei der unsere Versicherung leistet:

• Unerwartete schwere Erkrankung und Unfall
• Verschlechterung einer Erkrankung
• Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
• Tod (auch Angehörige)
• Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken.
• Impfunverträglichkeit
• Termin zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
• Erheblicher Schaden am Eigentum bei Feuer, Leitungswasserschäden,
• Elementarereignissen und Einbruch
• Panne oder Unfall Ihres Kraftfahrzeuges

Informationen

Was ist versichert?
Die wichtigsten Ereignisse die versichert sein sollten:
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Verschlechterung bereits bestehender Erkrankungen wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine medizinische Behandlung der Erkrankung erfolgte
  • Tod (auch Angehörige)
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken.
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
  • Erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z.B. Einbruchsdiebstahl)
  • Feuer oder Elementarereignis am Seminarort bei einer betriebsbedingten Kündigung
  • Kurzarbeit
  • Aufnahme Arbeitsverhältnis einschließlich Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist gerichtliche Ladung
  • Diebstahl von wichtigen Dokumenten
  • Panne oder Unfall Ihres Kraftfahrzeugs
  • Absage des Seminars durch den Veranstalter
Die genaue Beschreibung finden sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der SeminarVersicherung24.
Diese können Sie sich in unserem Berechnungs-Assistenten herunterladen.
Informationen zur Seminarversicherung

Wo gilt die Seminarversicherung


Alle Anbieter bieten eine Deckung die weltweit gültig ist. Also interessieren Sie sich für eine Weiterbildung wie zum Beispiel einen Sprachkurs in Spanien, so können Sie die Kursgebühr auch absichern. Für die sonstigen Kosten im Rahmen einer solchen Reise empfehlen wir auch eine klassische Reiserücktrittversicherung und natürlich einen Auslandsreisekrankenversicherung.

Was ist bei einem Schadenfall zu beachten:


Sollte ein versichertes Ereignis eingetreten sein, besteht eine Leistungsanspruch und der Eintritt muss natürlich entsprechend nachgewiesen werden. Hierfür haben wir unter Claim Schadenformulare der Versicherer für Sie als Download bereitgestellt.
Dieses sollte dann vollständig ausgefüllt werden und am besten reichen Sie uns mit diesem noch folgende Unterlagen ein:
  • die Buchungsbestätigung Ihres Seminarveranstalters
  • die Stornorechnung von Ihrem Veranstalter für das Seminar und ggf. weiteren Reiseleistungen
  • bei Krankheit/ Unfallverletzung/ Schwangerschaft ein Attest des Arztes
  • bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
  • bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages
  • bei anderen Rücktrittsgründen ein Nachweis über den Eintritt des Schadens
  • (z. B. bei Einbruch in die Wohnung eine Bescheinigung der Versicherung oder Polizei)
  • ein ausgefülltes, unterschriebenes Schadensformular der Reiserücktritts-Versicherung
Übersicht der Anbieter
Es gibt nicht viele Anbieter von Seminarversicherungen. Bei unserer Marktrecherche sind wir lediglich auf vier Versicherer gestoßen:
  • Allianz Global Assistance
  • Europäische Reiseversicherung AG
  • HanseMerkur Reiseversicherung AG
  • SeminarVersicherung24 (Berlin Direkt Versicherung AG)

Allianz Global Assistance


Die Allianz Global Assistance ist eine Niederlassung der französischen Allianz, eine Tochter im Konzern der Allianz. Die Allianz Global Assistance bietet überwiegenden Assistance Leistungen und Reiseversicherungen an. Wie wir erfahren haben, wird sich künftig auf Ihre Hauptprodukte im Bereich Assistance und Reiseversicherungen konzentrieren und zukünftig keine Seminarversicherung mehr anbieten.

Europäische Reiseversicherung


Die Europäische Reiseversicherung AG (ERV) ist ein Unternehmen der ERGO Versicherung AG. Als Spezialist im ERGO Konzern bietet sie Reiseversicherungsprodukte und Produkte, die auf diesen basieren an. So hat die Seminarversicherung der ERV, wie bei den anderen Anbietern von Seminarversicherungen, die klassische Reiserücktrittversicherung als Grundlage der Seminarversicherung. Wie bei den Anbietern Berlin Direkt Versicherung und HanseMerkur deckt das Produkt der ERV die grundsätzlich wichtigsten versicherten Ereignisse wie, Krankheit , Unfall ab. Die Prämie der Seminarversicherung der Europäischen Reiseversicherung richtet sich nach Preisklassen der Seminarkosten. Einen Selbsbehalt gibt es bei einem etwaigen Schadenfall bei der ERV nicht.

HanseMerkur Reiseversicherung


Die HanseMerkur Reiseversicherung ist eines der führenden Unternehmen im Bereich der Absicherung von Risiken für Personen, die sich auf Reisen befinden oder sich für einen vorübergeht längeren Aufenthalt im Ausland aufhalten. Wie die Marktteilnehmer Allianz Global Assistance und die Europäische Reiseversicherung bietet die HanseMerkur auch eine Seminarversicherung an. Diese bietet ebenfalls Versicherungsschutz für die wichtigsten Ereignisse die einen Versicherungsfall auslösen, bei einem Schadenfall wird jedoch ein Selbstbehalt von 25,00 EUR pro versicherte Person bei ambulanten Behandlungen fällig.

SeminarVersicherung24


Die Berlin Direkt Versicherung (BD24) hat sich als junges Unternehmen speziell auf Kooperationen in der Touristik und in Nischenmärkten spezialisiert. Die SeminarVersicherung24 ist froh, die Berlin Direkt Versicherung als Partner für das Produkt der SeminarVersicherung gewonnen zu haben. Gemeinsam mit den Verantwortlichen konnten wir so eine Absicherung entwickeln, die die wichtigsten Leistungsinhalte einer Seminarversicherung zu einem günstigen Preis anbietet. Das junge Unternehmen hat sich auch im Service voll auf die neuen Belange des Marktes eingestellt. Die Digitalsierung der Verkaufsprozesses sind bei der BD24 kein Fremdwort. Im Back -Office ist alles auf eine schnelle und kompetente Bearbeitung der Kundenbedürfnisse ausgerichtet. Diese moderne Ausrichtung mit der Erfahrung aus dem Mutterhaus der HanseMerkur, bietet Kooperationespartnern und Kunden ein hervorragendes Know How, verbunden mit einem exzellenten Service.
Glossar

Abbruch des Seminars


Ein Seminar gilt als abgebrochen, wenn dieses vorzeitig beendet wird und die versicherte Person nach Hause zurückreist.
Angehörige
Als Angehörige der versicherten Person zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, die Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.

Antritt des Seminars/der Seminarreise
Die Seminarreise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz oder teilweise in Anspruch genommen wird bzw. der Seminarteilnehmer die erste Seminarleistung in Anspruch genommen hat.

Arbeitsplatzwechsel
Als Arbeitsplatzwechsel gilt der Wechsel eines Arbeitnehmers von einem Arbeitgeber zum anderen unter Auflösung des bisherigen und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.

Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis bezeichnet das durch einen Arbeitsvertrag geregelte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden, die zumindest auf eine Dauer von einem Jahr angelegt sind.

Auswärtiges Amt
Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den Auslandsvertretungen den Auswärtigen Dienst. Das Auswärtige Amt veröffentlicht umfangreiche Informationen zu allen Staaten der Welt (so z.B. auch Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen). Die Kontaktdaten lauten:
Postanschrift: Auswärtiges Amt, 11013 Berlin | Telefonzentrale: 030-18 170 (24-Stunden-Service) | Fax: 030-18 17 34 02
www.auswaertiges-amt.de

Betreuungspersonen
Betreuungspersonen sind diejenigen, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige der versicherten Person betreuen (z.B. Au-pairs).

Eingriffe von hoher Hand
Eingriffe von hoher Hand sind z.B. die Beschlagnahme von exotischen Souvenirs durch den Zoll oder eine Einreiseverweigerung aufgrund fehlender vorgeschriebener Einreisepapiere.

Elementarereignisse
Elementarereignisse sind: Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch.

Öffentliche Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen, Taxis und Kreuzfahrtschiffe.

Pandemie
Eine Pandemie ist eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit.

Reiseleistungen
Als Reiseleistungen gelten beispielsweise der gebuchte Flug oder die gebuchte Bahnfahrt zum Urlaubsort und zurück bzw. vor Ort das gebuchte Hotelzimmer.
Restreisepreis
Restreisepreis ist der zum Zeitpunkt des Eintritts des versicherten Ereignisses in Rechnung gestellte Gesamtreisepreis der gebuchten und versicherten Reise abzüglich geschuldeter oder geleisteter Anzahlung.

Schule/Universität
Schulen sind staatliche und private Schulen, die zu einem nach den jeweiligen Landesgesetzen für schulische Bildung anerkannten Schulabschluss führen, sowie ausbildungsbegleitende Schulen (Berufsschulen) und Schulen, in welchen nach einer bestimmten Berufspraxis ein weiterer von den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern anerkannter Titel (z. B. Meistertitel) erworben werden kann. Universitäten sind alle Fachhochschulen und Universitäten, an denen ein akademischer Abschluss erworben werden kann.

Seminar
Lern- und Lehrveranstaltungen, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden und dazu dienen, Wissen zu erwerben und zu vertiefen.

Seminarort
Als Seminarort gelten alle Orte einer Seminarreise, die gebucht und versichert wurden.

Seminarreise
Eine Seminarreise besteht aus folgenden Bausteinen: das eigentliche Seminar, die hierfür notwendige Hin- und Rückreise sowie die Unterbringung für den Zeitraum des Seminars.

Umbuchungsgebühren
Unter Umbuchungsgebühren fallen die Gebühren, die ein Veranstalter der versicherten Person in Rechnung stellt, weil sie beim selben Veranstalter ihre Seminarreise hinsichtlich des Seminarorts bzw. des Seminartermins umgebucht hat.

Unverzüglich
Ohne schuldhaftes Zögern.

Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer ist die natürliche oder juristische Person, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Vertraglich geschuldete Stornokosten
Vertraglich geschuldete Stornokosten sind die Kosten, die die versicherte Person z.B. dem Reiseveranstalter oder Ferienwohnungsvermieter bei Stornierung der Reise bzw. der Reiseleistung schuldet. Nicht hiervon erfasst sind Kosten, die im Rahmen der Vermittlung von Reiseleistungen anfallen (z.B. bei einem Vermittlungsvertrag mit einem Reisebüro).
seminargruppe
seminarteilnehmer

Schadenmeldung

Bei einem Schadenfall setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Laden Sie die Schadenanzeige herunter, füllen diese bitte vollständig aus und mailen
Sie uns diese nebst folgenden Unterlagen an service@profiversicherungen.de:
  • die Buchungsbestätigung Ihres Seminarveranstalters
  • die Stornorechnung von Ihrem Veranstalter für das Seminar und ggf. weiteren Reiseleistungen
  • bei Krankheit/ Unfallverletzung/ Schwangerschaft ein Attest des Arztes
  • bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
  • bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages
  • bei anderen Rücktrittsgründen ein Nachweis über den Eintritt des Schadens (z.?B. bei Einbruch in die Wohnung eine Bescheinigung der Versicherung oder Polizei)
  • ein ausgefülltes, unterschriebenes Schadensformular der Reiserücktritts-Versicherung